Eine ambulant aufsuchende Abklärung ist indiziert für Familien, bei denen ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht.
aufsuchende Abklärung
Leistungsbeschreibung
Eine ambulante aufsuchende Abklärung ist indiziert bei Familien mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Es liegt eine Gefährdungsmeldung vor und/oder es besteht der dringende Verdacht auf eine hohe Belastung mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Risikofaktoren überwiegen Schutzfaktoren. Der zeitliche Rahmen und die Rhythmisierung werden individuell mit dem Leistungsbestellenden der Leistung festgelegt. Die Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie der Entwicklungsstand des Kindes bzw. der Kinder werden beschrieben und bewertet sowie eine Gesamteinschätzung mit Empfehlungen für mögliche Kinderschutzmaßnahmen und Anschlusshilfen gegeben.
Informationen
Das Angebot wird von Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe (KESB, Gerichte, Jugendanwaltschaften) in Auftrag gegeben.
CHF 130.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 130.–/h
Die ambulant aufsuchende Abklärung ist keine KFSG-Leistung. Sie untersteht nicht dem Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.