Die ambulante Nachbetreuung (Nachsorge) erfolgt unmittelbar nach Beendigung eines vorangegangenen Aufenthaltes in der stationären Einrichtung.
Ambulante Nachbetreuung
Leistungsbeschreibung
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihr soziales Umfeld werden nach der Entlassung aus einer stationären Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum sozialpädagogisch begleitet und unterstützt, um in eine stabile Lebenssituation integriert zu werden und sich weiter entwickeln zu können.
Wesentliche Merkmale dieser Leistungen sind:
- Die Begleitung erfolgt unmittelbar nach Beendigung eines vorangegangenen Aufenthaltes in der stationären Einrichtung
- Die Obhut liegt bei den sorgeberechtigten Personen, einer Pflegefamilie oder die jungen Erwachsenen sind volljährig
- Für den Lebensunterhalt (u. a. Unterkunft, Verpflegung, persönliche Auslagen) sind die unterhaltspflichtigen Personen oder subsidiär die wirtschaftliche Sozialhilfe zuständig
Die Nachbetreuung kann in folgenden Anschlusslösungen angeboten werden:
- Nachbetreuung und Begleitung in der Herkunftsfamilie der Jugendlichen/jungen Erwachsenen
- Nachbetreuung und Begleitung in einer anderen Wohnform (z. B. in einer eigenen Wohnung)
- Begleitung bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie
Informationen
Leistungsbestellende
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
Kosten
CHF 130.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 130.–/h
Leistungsvertrag
Ambulante Nachbetreuung (Nachsorge) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.