Die angeordnete Beratung (ANB) ist methodengeleitetes Instrument zur deeskalierenden Intervention bei hochstrittigen Eltern zum Schutze der betroffenen Kinder.
Beratung
Leistungsbeschreibung
Die angeordnete Beratung ist ein methodisch angeleitetes Instrument zur deeskalierenden Intervention bei hochstrittigen Eltern zum Schutz der betroffenen Kinder.
Die sich trennenden oder getrennt lebenden Eltern werden in ihrer Verantwortung unterstützt und motiviert, tragfähige Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder zu treffen und dafür verbindliche und transparente Prozessvereinbarungen auszuhandeln und festzulegen. Ausgangspunkt sind zwei bis drei strittige Punkte, die vom Leistungsbestellenden formuliert werden.
Die Ergebnisse bzw. die getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und nach Abschluss allen Beteiligten sowie der leitungsbestellenden Person übergeben. In der Regel finden sechs gemeinsame Gespräche mit den Kindeseltern in den Räumlichkeiten der Stiftung Passaggio statt. Sollte dies nicht möglich sein, kann auch eine Pendelberatung durchgeführt werden. Die Kinder werden in geeigneter Weise einbezogen.
Informationen
Die Leistung wird von der KESB oder von den Gerichten bestellt.
CHF 215.–/h
Angeordnete Beratungen (ANB) ist keine KFSG-Leistung. Sie untersteht nicht dem Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.