Die Intensivbegleitung in der Familie (IBF) ist eine Leistung für eine kleine Zielgruppe von psychosozial hoch belasteten Familien, die zu einer intensiven Zusammenarbeit bereit sind.
in der Familie
Leistungsbeschreibung
Die Intensivbegleitung in der Familie (IBF) ist eine Leistung für eine kleine Zielgruppe von psychosozial hoch belasteten Familien, die zu einer intensiven Zusammenarbeit bereit sind.
Die betroffenen Familien sind in der Regel bereits fachlich abgeklärt und haben Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen, die jedoch bisher nicht ausreichend auf die spezifische, familiäre Belastungssituation eingehen konnten.
IBF unterstützt die Familien durch intensive Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen. Mit IBF erfolgt eine aufsuchende, prozesshafte, mehrdimensionale und interventionsorientierte Analyse der Familiensituation. Ziel ist es, eine Beruhigung und Stabilisierung des Alltags zu erreichen und die Familienmitglieder zu befähigen, das Familienleben so zu gestalten, dass eine (weitere) Fremdunterbringung des Kindes vermieden werden kann.
Die IBF unterscheidet sich durch folgende Merkmale von der Leistung der Sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF):
- Es handelt sich um eine prozesshafte und interventionsorientierte Analyse der Familiensituation.
- Die konsiliarische jugendpsychiatrische Begleitung ist gewährleistet.
- Die Präsenz in der Familie umfasst im Interventionsplan mindestens 25 Stunden pro Monat und mindestens zwei aufsuchende Besuche pro Woche.
- Es werden wissenschaftlich validierte Methoden und/oder evaluierte Programme eingesetzt.
- Die Betreuung erfolgt in der Regel in zwei Phasen: Die Einstiegsphase dauert maximal drei Monate, die Hauptarbeits- und Abschlussphase maximal neun Monate. Über eine Verlängerung entscheidet der Leistungsbestellende.
Informationen
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 149.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 149.–/h
Intensivbegleitung in der Familie (IBF) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.