Mit der sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen (DAF Begleitung) werden die Pflegeeltern und das Pflegekind fachlich in verschiedenen Entwicklungsprozessen des Pflegekindes unterstützt und begleitet.

Mit der sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen (DAF Begleitung) werden die Pflegeeltern und das Pflegekind fachlich in verschiedenen Entwicklungsprozessen des Pflegekindes unterstützt und begleitet.
Das Dienstleistungsangebot in der Familienpflege (DAF) bei Langzeitunterbringungen bei Langzeitpflegeverhältnissen richtet sich an die Pflegeeltern und das Pflegekind, die in den verschiedenen Entwicklungsprozessen unterstützt und begleitet werden.
Die fachliche Begleitung umfasst folgende Aspekte:
An die Einführungsphase schliesst sich die Begleitungsphase an, die spätestens nach 24 Monaten erneut evaluiert wird. Eine Verlängerung vor Ablauf der Begleitungsphase um eine weitere, zeitlich definierte Begleitungsphase ist nach Absprache mit der leistungsbestellenden Person möglich.
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 132.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 132.–/h
Sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen (DAF Begleitung) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.