Die ambulante Nachbetreuung (Nachsorge) erfolgt unmittelbar nach Beendigung eines vorangegangenen Aufenthaltes in der stationären Einrichtung.

Die ambulante Nachbetreuung (Nachsorge) erfolgt unmittelbar nach Beendigung eines vorangegangenen Aufenthaltes in der stationären Einrichtung.
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihr soziales Umfeld werden nach der Entlassung aus einer stationären Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum sozialpädagogisch begleitet und unterstützt, um in eine stabile Lebenssituation integriert zu werden und sich weiter entwickeln zu können.
Wesentliche Merkmale dieser Leistungen sind:
Die Nachbetreuung kann in folgenden Anschlusslösungen angeboten werden:
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 132.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 132.–/h
Ambulante Nachbetreuung (Nachsorge) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.