Eltern, denen die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht und deren Kinder werden mit der begleiteten Ausübung des Besuchsrechts (BRB Ausübung) während der Ausübung des gegenseitigen Rechts auf persönlichen Verkehr von einer Fachperson begleitet.
Ausübung des Besuchsrechts
Leistungsbeschreibung
Die Leistung richtet sich an Eltern, denen die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht und deren Kinder während der Ausübung des gegenseitigen Rechts auf persönlichen Verkehr von einer Fachperson begleitet werden. Das Kind lebt nicht mit beiden Eltern im gleichen Haushalt. Dem Kind wird ein geschützter und kindgerechter Rahmen für die Begegnung mit dem Elternteil, dem die elterliche Sorge und/oder die faktische Obhut nicht zusteht, zur Verfügung gestellt. Die Begleitung ermöglicht eine konfliktfreie Begegnung zwischen Kind und Elternteil trotz erschwerter Bedingungen (Konflikte zwischen den Eltern).
Die Besuchsbegleitung findet in den Räumlichkeiten der Stiftung Passaggio statt.
Informationen
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 124.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 0.70.-/km
Die Begleitete Ausübung des Besuchsrechts (BRB Ausübung) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.