Das Kind wird mit der begleiteten Übergabe bei Wahrnehmung des Besuchsrechts (BRB Übergabe) bei der Übergabe zu Beginn und am Ende der vereinbarten Besuchszeit mit dem Elternteil, dem die elterliche Sorge oder die tatsächliche Obhut nicht zusteht, begleitet.
Übergabe
Leistungsbeschreibung
Das Kind wird bei der Übergabe zu Beginn und am Ende der vereinbarten Besuchszeit mit dem Elternteil, dem die elterliche Sorge oder die tatsächliche Obhut nicht zusteht, begleitet.
Ziel ist es, dass das Kind einen persönlichen Kontakt und eine Beziehung zu dem Elternteil hat, dem die elterliche Sorge und/oder die tatsächliche Obhut nicht zusteht. Trotz erschwerter Bedingungen erlebt das Kind die kritischen Phasen des Übergangs von einem Elternteil zum anderen konfliktfrei.
Das Angebot richtet sich an Kinder, die nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben. Die begleiteten Übergaben finden in der Regel in den Räumlichkeiten der Stiftung Passaggio oder an einem vereinbarten Ort statt.
Informationen
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 124.–/Besuch
zuzüglich Fahrspesen: CHF 0.70.-/km
Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts (BRB Übergabe) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.