Das Kind und die Eltern werden bei der Kinderübergabe oder der Ausübung des Besuchsrechts individuell durch eine sozialpädagogische Fachperson unterstützt.

Das Kind und die Eltern werden bei der Kinderübergabe oder der Ausübung des Besuchsrechts individuell durch eine sozialpädagogische Fachperson unterstützt.
Bei hochkonflikthaften Elternbeziehungen oder in besonderen Situationen, in denen die Wahrnehmung des Besuchsrechts im Gruppensetting nicht möglich ist, werden das Kind und die Eltern bei der Kinderübergabe oder der Ausübung des Besuchsrechts individuell durch eine sozialpädagogische Fachperson unterstützt.
Es gibt zwei Angebote:
a) Unterstützung bei der Kinderübergabe: Die Übergabe wird von einer Fachperson beaufsichtigt oder durch diese durchgeführt.
b) Unterstützung bei der Ausübung des Besuchsrechts: Das Kind und der besuchende Elternteil werden bei der Begegnung durch eine Fachperson begleitet, unterstützt und beaufsichtigt.
Die Eltern-Kind-Kontakte werden mit dem Kind und den Elternteilen nach Bedarf individuell vor- und nachbereitet. Im Zentrum steht das Kindeswohl. Eltern werden auf die Belastungen für das Kind bei Trennungssituationen und Loyalitätskonflikten sensibilisiert. Das Kind erlebt die Übergabe oder die Ausübung des Besuchsrechts trotz erschwerter Bedingungen als möglichst konfliktarm. Eltern werden dazu befähigt, das Besuchsrecht auch ohne individuelle Begleitung wahrzunehmen (im Gruppensetting oder ohne Unterstützung).
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 132.–/h (Wochenende u. Feiertag: 140.-/h)
zuzüglich Fahrspesen: CHF 132.–/h (Wochenende u. Feiertag: 140.-/h)
Unterstützung bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts – individuelle Begleitung (UWB Begleitung individuell) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.