Die Intensivabklärung ist indiziert für Familien, bei denen ein Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht. Innerhalb von vier bis zwölf Wochen (je nach Komplexität des Familiensystems und Auftrag) werden die Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie der Entwicklungsstand des Kindes oder der Kinder beschrieben und bewertet.
abklärung
Leistungsbeschreibung
Die Intensivabklärung ist indiziert bei Familien mit Verdacht auf Kindesmisshandlung oder -vernachlässigung. Innerhalb von vier bis zwölf Wochen (je nach Komplexität des Familiensystems und Auftrag) werden die Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie der Entwicklungsstand des Kindes bzw. der Kinder beschrieben und bewertet. Es erfolgt eine standardisierte Risikobeurteilung sowie eine Gesamteinschätzung mit Empfehlungen für mögliche Kindesschutzmassnahmen und weiterführende Hilfen. Die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen der Kinder und ihrer Familien werden mehrdimensional erfasst, geklärt und strukturiert schriftlich festgehalten. Die Arbeit mit der Familie wird partizipativ und transparent gestaltet, um die aktive Mitarbeit der Beteiligten zu ermöglichen und zu fördern.
Der Kostenrahmen richtet sich nach Auftrag und Fragestellung des Leistungsbestellenden (50–120 Stunden).
Informationen
Das Angebot wird von Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe (KESB, Gerichte, Jugendanwaltschaften) in Auftrag gegeben.
CHF 130.-/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 130.–/h
Die Intensivabklärung ist keine KFSG-Leistung. Sie untersteht nicht dem Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.