Kombinierte Abklärung/ psychiatrische Abklärung

Eine ambulante aufsuchende Abklärung kombiniert mit einer psychiatrischen Abklärung ist indiziert bei Familien, bei denen ein Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht und eine psychiatrische Abklärung erforderlich ist.

Leistungsbeschreibung

Eine ambulante aufsuchende Abklärung ist indiziert bei Familien, bei denen ein Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung besteht und eine psychiatrische Abklärung erforderlich ist.

Die kombinierte Abklärung klärt und begründet eine mögliche Kindeswohlgefährdung aus sozialer und psychiatrischer Sicht und evaluiert notwendige Hilfemassnahmen. Das Fachteam setzt sich zusammen aus Konsiliarpsychiater*in, Fachmitarbeiter*in Sozialarbeit/Pädagogik und der Fachleitung.

Es liegt eine Gefährdungsmeldung bzw. ein dringender Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung vor. Die Dauer beträgt ca. drei Monate und umfasst 70 Stunden Facharbeit. Die Lebens- und Entwicklungsbedingungen in der Familie sowie der Entwicklungsstand des Kindes bzw. der Kinder werden aus sozialpädagogischer und psychiatrischer Sicht beschrieben und bewertet. Die gemeinsamen Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten und eine Gesamteinschätzung mit Empfehlungen für mögliche Kindesschutzmassnahmen und weiterführende Hilfen gegeben. Die psychiatrische Abklärung findet in der Regel in Lützelflüh oder Bern statt.

Informationen

Leistungsbestellende

Das Angebot wird von Fachstellen der Kinder- und Jugendhilfe (KESB, Gerichte, Jugendanwaltschaften) in Auftrag gegeben.

Kosten

CHF 130.–/225.–/h
zuzüglich Fahrspesen: CHF 130.–/h

Leistungsvertrag

Kombinierte ambulant aufsuchende Abklärung/psychiatrische Abklärung ist keine KFSG-Leistung. Sie untersteht nicht dem  Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.