Die Verrechnung erfolgt in den Stationären Leistungen und in den Tages- und Bildungsstrukturen mittels Monatspauschale.
Die aufgeführten Tarife sind interkantonal gültig. Die Tarife für ausserkantonale Aufenthalte in IVSE anerkannten Leistungen verrechnen wir monatlich gemäss der interkantonalen Vereinbarung für Soziale Einrichtungen IVSE nach der Methode P: Pauschale.
Die Höhe des Beitrages der Gemeinde richtet sich nach den Vorgaben des für die Einweisung zuständigen Wohnkantons. Die Angaben sind bei der kantonalen IVSE-Verbindungsstelle erhältlich.