Mit der Vermittlung von Pflegeplätzen in Pflegefamilien (DAF Vermittlung) werden für bestimmte Kinder im Auftrag der zuweisenden Stellen Pflegeplätze für eine längerfristige Unterbringung in geeigneten Pflegefamilien vermittelt.
Mit der Vermittlung von Pflegeplätzen in Pflegefamilien (DAF Vermittlung) werden für bestimmte Kinder im Auftrag der zuweisenden Stellen Pflegeplätze für eine längerfristige Unterbringung in geeigneten Pflegefamilien vermittelt.
Die Leistung umfasst die Vermittlung von Pflegeplätzen für längerfristige Platzierungen von Kindern und Jugendlichen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Zudem umfasst die Leistung neben der Gewinnung von Pflegefamilien auch einen Qualifizierungsprozess für interessierte Familien und Paare mit Wohnsitz im Kanton Bern. Die Vermittlung eines Kindes beinhaltet die Abklärung der Eignung des konkreten Pflegeplatzes zuhanden der zuweisenden Stelle.
Die Leistung kann vom Sozialdienst, Gericht, KESB und/oder Jugendanwaltschaft sowohl im freiwilligen, als auch im gewiesenen Setting beansprucht werden.
CHF 3’112.–/ vermittelten Platz
inkl. Fahrspesen
Vermittlung von Pflegeplätzen in Pflegefamilien (DAF) ist eine KFSG-Leistung innerhalb des Leistungsvertrages mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) des Kantons Bern.